Hinweisgebermeldestelle

Autohaus Heinrich G. Bender GmbH & Co. KG

Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren und Sie bestmöglich vor Missständen zu schützen.

Aus diesem Grund haben wir, die Autohaus Heinrich G. Bender GmbH & Co. KG,  eine Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.

Für uns ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Die Hinweisgebermeldestelle bietet Hinweisgebern die Möglichkeit über zwei verschiedene Kanäle Meldungen einzureichen. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch von uns beauftragte externe Meldestellenbeauftragten betreut. Wir haben uns bewusst für die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle entschieden, um die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit jederzeit sicherzustellen.

Folgende Meldekanäle werden Ihnen durch unseren externen Meldestellenbeauftragten zur Verfügung gestellt:

Kerberos Compliance-
Managementsysteme GmbH

Im Zollhafen 24
50678 Köln

Diese Prozessschritte durchläuft ein Hinweis:

  1. Hinweisgeber erhält Kenntnis über mutmaßlich meldungswürdigen Verstoß.
  2. Hinweisgeber nimmt Meldung über interne Meldekanäle (digitales Hinweisgebermeldesystem, persönliches Treffen) vor.
  3. Meldung wird von den externen Meldestellenbeauftragten gesichtet und geprüft.
  4. Einleitung einer unternehmensinternen Untersuchung auf Anregung und unter Anleitung der Meldestellenbeauftragten. Ableitung von Abhilfemaßnahmen bzw. Folgemaßnahmen.
  5. Rückmeldung an die hinweisgebende Person und Dokumentation des Sachverhalts
  6. Überprüfung durch die Meldestellenbeauftragten, ob Schwachstellen beseitigt oder weitere Maßnahmen notwendig sind.

Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, Hinweisgebern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden.

Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden FAQs:

Externe Meldestellen:

Des Weiteren können sie sich auch an eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden. Zudem können Sie sich an folgende externe Meldestellen wenden:

Informationen zur Datenverarbeitung betreffend die Abgabe von Hinweisen über einen der zur Verfügung stehenden Meldekanäle finden Sie hier.

Ihre Kontaktdaten